DIN 6618-1

DIN 6618-1

Ein- und doppelwandige stehende Behälter nach DIN 6618 werden zur drucklosen Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten verwendet. Aufgrund von erhöhten Lastannahmen durch Wind und Erdbeben wurden im Jahr 2005 neue Normen (DIN 1055-4 und DIN 4149) veröffentlicht. Die Norm müsste daraufhin angepasst werden, weil ein Nachweis der Standsicherheit und Festigkeit der Behälter bei Erdbeben nicht gelingen konnten, Erdbeben in der DIN 6618 keine Berücksichtigung fanden. Eine Bauregelliste aus dem Jahr 2009 gilt der Einfachheit halber als verbindliche Ergänzung der Norm. Sie beinhaltet:

Behälter nach DIN 6618 dürfen

  • nicht in Gebieten aufgestellt werden, die von Erdbeben oder Überschwemmungen bedroht sind;
  • nur in Gebäuden aufgestellt werden.


Alternativ können die Abmessungen jener Behälter auch nach der in der Bauregelliste 2009-2 enthaltenen Anlage 15.5 berechnet werden. Dann muss für den im Freien aufgestellten Behälter ein Standsicherheitsnachweis geführt werden. Laut diesen Berechnungen müssen Behälterböden und Zylinderschale die gleichen Wanddicken und der Außendurchmesser der Behälter darf maximal D = 2,9 m betragen.

DIN 6618-1
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