PURPLAN Newsletter 2009
Sehr viele Stoffe, die im privaten und gewerblichen Bereich verwendet werden, sind wassergefährdend. Wassergefährdend bedeutet, dass diese Stoffe, wenn sie in das Grundwasser, ein oberirdisches Gewässer oder auch in eine Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) oder in den Boden gelangen, Schäden bewirken können.
Zentrale Aufgabe ist deshalb wirksame Vorsorge gegen Leckagen durch sicheren Einschluss und ergänzende Auffangvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen zu treffen. Hierzu gehört insbesondere
Der Bund hat im Rahmen der §§ 19g ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zentral die folgenden grundsätzlichen Anforderungen vorgegeben, die durch Landesrecht konkretisiert werden.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen, die keine untergeordnete Bedeutung für den Gewässerschutz haben
Die Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) liegt in der Kompetenz der Bundesländer.
Ende der 80er Jahre erarbeiteten Vertreter der Länder in der Ländergemeinschaft Wasser (LAWA) eine Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Download: Muster-VAwS), die in den folgenden Jahren im wesentlichen in das jeweilige Landesrecht übernommen wurde.
Die Bundesländer haben auf dieser Grundlage in ihren spezifischen Anlagenverordnungen (VAwS) geregelt,
Nach der Föderalismusreform wird der anlagen- und stoffbezogene Gewässerschutz künftig vollständig durch das Bundesrecht abgedeckt. Regelungen werden sich künftig im Teil Wasserwirtschaft des neuen Umweltgesetzbuches (sog UGBII) finden, das sich derzeit in der öffentlichen Anhörung befindet.
Der Bund erarbeitet deshalb parallel zum Umweltgesetzbuch eine Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS). Diese Verordnung wird bundesweit einheitlich einen anlagen- und einen stoffbezogenen Teil enthalten. Der anlagenbezogene Teil der VUmwS soll künftig die Länder - Anlagenverordnungen (VAwS) und der stoffbezogene Teil die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) ersetzen. Geplant ist die zeitnahe Einführung der VUmwS mit dem Umweltgesetzbuch (voraussichtlich 01. Januar 2010).